Berufsschule für Pflegeassistenz

BFS III Sozialwesen / Pflegeassistenz

Ansprechpartner und Downloads:

Berufsfachschule Sozialwesen - Pflegeassistenz - 2-jährig

Die zweijährige Berufsfachschule Sozialwesen führt nach erfolgreicher Prüfung zur Anerkennung einer schulischen Berufsausbildung als „Staatlich geprüfte Pflegeassistenz“

Gleichzeitig wird der Mittlere Schulabschluss (MSA) erworben, wenn im Abschlusszeugnis ein Gesamtnotendurchschnitt von mind. 3,0 erreicht und ausreichende Fremdsprachenkenntnisse in (Englisch) nachgewiesen werden.

  • ESA oder Versetzung in die 10. Klasse einer Gemeinschaftsschule
  • Erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
  • Masernschutzimpfung
  • Deutsch Niveau B1
  • Englisch Niveau A2

Der Theorieanteil dieser Ausbildung findet an drei Tagen der Woche in der Schule statt. Der praktische Anteil wird wöchentlich an zwei Tagen in Einrichtungen der ambulanten Pflege und/oder stationären Akut- oder Langzeitpflege absolviert. (Krankenhäuser, Alten- und Pflegeeinrichtungen, mobiler Pflegedienst, integrative Kindertageseinrichtungen, Förderschulen).

  1. Professionelle Pflege, Versorgung und Betreuung leisten

  2. Gesundheit fördern und präventiv handeln

  3. Beobachten, Informieren, Organisieren der übertragenen Aufgaben und Dokumentieren in der Pflege

  4. Menschen personen- und situationsbezogen pflegen und betreuen

Berufsübergreifende Lernbereiche / Wochenstunden:

Deutsch 4
Mathematik 2
Englisch 2
Wirtschaft / Politik 2
Religion 1
Sport 2
Praxis 16

Am Ende der Ausbildung finden drei schriftliche Prüfungen in Deutsch, LF3 und LF4 statt. Es findet keine MSA Prüfung in den Fächern Mathematik und Englisch statt!

Für das nach den Sommerferien beginnende Schuljahr müssen Bewerbungen bis Ende Februar eingereicht werden. Später eingehende Bewerbungen können evtl. im Nachrückverfahren berücksichtigt werden. Der Anmeldung sind beizufügen:

  • ein tabellarischer Lebenslauf
  • eine Fotokopie des letzten Schulzeugnisses (ESA) oder das Versetzungszeugnis in die 10. Klasse
  • das ausgefüllte Anmeldeformular
  • Masern-Impfbescheinigung

Zur Beschleunigung des Aufnahmeverfahrens werden diejenigen Bewerber/innen, die ihren Schulplatz nicht mehr benötigen aus Gründen der Fairness dringend gebeten ihre Bewerbung für einen Platz in der Berufsfachschule umgehend schriftlich zurückzuziehen.

Alle Bewerber haben zu Beginn der Ausbildung auf eigene Kosten ein erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden (nicht älter als drei Monate) vorzulegen. Die Aufforderung zur Beantragung erhalten Sie mit der Zusage. Das Führungszeugnis wird direkt vom Zentralregister an die Schule gesendet. Wird aus dem Führungszeugnis ersichtlich, dass der/die Bewerber/in für die Ausbildung nicht geeignet ist, wird die Bewerbung abgelehnt.

  • Keine Abschlussprüfung in Englisch und Mathematik
  • Der Mittlere Schulabschluss (MSA) wird automatisch verliehen bei einem Zeugnis Ø von 3,0.
  • Berufliche Grundbildung in der Pflege.
  • Die SuS erhalten den Betreuungsschein nach §§ 43b, 53b SGB XI
  • Nach der Ausbildung kann man direkt in den Beruf einsteigen.
  • Der Mindestlohn für die Pflegeassistenz liegt bei 17,35€ / Stunde.
  • Der Monatsverdienst in der Pflegeassistenz liegt derzeit bei ca. 2.776,-€/ Monat (Vollzeit).
  • Erleichterter Einstieg in die Ausbildung zur Pflegefachkraft
  • Einstieg in die praxisintegrierte Ausbildung (PiA) zum/zur Erzieher/in möglich.

Ansprechpartner
Sven Stüve (Abteilungsleiter)
E-Mail: stueve@bbz-norderstedt.de
Tel: 040 52203 256